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OEM-Software legal kaufen: Unsere Tipps

OEM-Software legal kaufen – BGH-Urteil und Realität für Käufer

OEM-Software legal kaufen: Was das BGH-Urteil zu OEM- und Gebraucht­software wirklich bedeutet – und worauf Sie als Käufer achten sollten.

Wer günstige Software-Lizenzen sucht, stößt schnell auf den Begriff „OEM-Lizenz“. Solche Lizenzen sind in Deutschland völlig legal – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Grundsatz­urteilen bestätigt. Trotzdem hält sich hartnäckig der Mythos, der Kauf solcher Lizenzen sei rechtlich riskant. In diesem Beitrag erklären wir, was die Rechtsprechung wirklich sagt und worauf Sie beim Kauf achten sollten.


Was ist OEM-Software überhaupt?

OEM steht für „Original Equipment Manufacturer“ – ursprünglich bezeichnete der Begriff Software, die Hersteller wie Microsoft an PC-Produzenten lieferten, um sie vorinstalliert mit der Hardware auszuliefern. Solche OEM-Lizenzen sind meist deutlich günstiger als die regulären Voll- oder Retail-Versionen.

Der Funktionsumfang ist identisch. Der Unterschied liegt allein im Vertriebsweg und – manchmal – in eingeschränkten Service-Leistungen vom Hersteller.


Das BGH-Urteil: Warum OEM-Software einzeln verkauft werden darf

Lange Zeit versuchten Hersteller wie Microsoft, den eigen­ständigen Verkauf von OEM-Lizenzen ohne zugehörige Hardware zu unterbinden. Der Bundes­gerichtshof hat dieser Praxis eine klare Absage erteilt.

In der Grundsatz­entscheidung BGHZ 145, 7 stellte der BGH fest: Vertragliche Bestimmungen, die die Verkehrs­fähigkeit eines Computer­programms beeinträchtigen, sind unwirksam. Das bedeutet konkret: Sobald eine OEM-Software einmal mit Zustimmung des Rechts­inhabers innerhalb der EU oder des EWR in Verkehr gebracht wurde, ist der Hersteller-Wille zur Bindung an bestimmte Hardware rechtlich nicht mehr durchsetzbar.

Diese Linie hat der BGH in seinem Urteil vom 17.07.2013 (Az. I ZR 129/08, „UsedSoft II“) ausdrücklich bestätigt – im Anschluss an das richtungs­weisende EuGH-Urteil C-128/11 vom 03.07.2012 in der Sache UsedSoft gegen Oracle.


Der Erschöpfungs­grundsatz – das Herzstück der Rechtsprechung

Die juristische Grundlage für den Handel mit OEM- und Gebraucht­software ist der sogenannte Erschöpfungs­grundsatz nach § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG:

Wurde eine Software-Kopie mit Zustimmung des Rechts­inhabers innerhalb der EU oder des EWR durch Verkauf in Verkehr gebracht, ist das Verbreitungs­recht erschöpft. Die Software darf danach legal weiterverkauft werden.

Wichtig: Der Erschöpfungs­grundsatz greift sowohl bei Software auf physischen Datenträgern als auch bei online herunter­geladener Software – das hat der EuGH ausdrücklich klargestellt. Der Zweit­erwerber darf die Software vom Hersteller-Server erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf bereit­gestellte Updates wie der Erstkäufer.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit der Erschöpfungs­grundsatz greift und ein Weiterverkauf legal ist, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

  • Verkauf, nicht Vermietung: Die Software muss ursprünglich verkauft worden sein (zeitlich unbegrenzte Nutzung) – nicht vermietet, geleast oder als Abonnement vergeben.
  • Erstverkauf in der EU/EWR: Das Inverkehrbringen muss mit Zustimmung des Rechts­inhabers innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschafts­raums erfolgt sein.
  • Vorbesitzer muss Kopie löschen: Der Erstkäufer darf die Software nach dem Verkauf nicht weiter nutzen.

Realität für Käufer: Worauf sollten Sie achten?

Trotz klarer Rechtslage gibt es schwarze Schafe am Markt. Diese Punkte helfen Ihnen, einen seriösen Anbieter zu erkennen:

  • Transparente Hinweise zum Lizenztyp: Ein vertrauens­würdiger Händler weist klar aus, ob es sich um eine OEM- oder Vollversion handelt.
  • Sofortige digitale Lieferung: Lizenz­schlüssel werden in der Regel binnen 1–24 Stunden per E-Mail bereitgestellt – inklusive Download-Quelle und Aktivierungs­anleitung.
  • Sitz und Impressum in Deutschland oder der EU: Bei Anbietern aus Drittländern ist die Herkunft der Lizenzen deutlich schwerer überprüfbar.
  • Klare Hinweise zur Aktivierung: Vor allem bei Microsoft- oder Adobe-Produkten sollte der Händler erklären, wie der Aktivierungs­prozess abläuft.
  • Kein Lockangebot mit unrealistisch niedrigen Preisen: Wenn eine Lizenz zu 5 % des Neupreises angeboten wird, ist Vorsicht geboten – das ist meist ein Indiz für illegal vervielfältigte Keys aus Drittländern.

Häufige Mythen rund um OEM-Software

Mythos 1: „OEM-Software darf nur mit dem Original-PC verkauft werden.“

Falsch. Der BGH hat in BGHZ 145, 7 ausdrücklich entschieden, dass Vertragsklauseln, die OEM-Software an bestimmte Hardware binden, die Verkehrs­fähigkeit unzulässig einschränken und damit unwirksam sind.

Mythos 2: „Online herunter­geladene Software unterliegt nicht der Erschöpfung.“

Falsch. Der EuGH hat im UsedSoft-Urteil (C-128/11, 2012) ausdrücklich klargestellt, dass der Erschöpfungs­grundsatz auch für online vertriebene Software gilt.

Mythos 3: „Bei OEM-Software bekommt man keine Updates.“

Falsch. Der Käufer hat Anspruch auf bereit­gestellte Updates – sofern der Hersteller die Software offiziell weiterhin pflegt. Sicherheits­updates für aktuelle Programmversionen sind dabei selbstverständlich.


Fazit: OEM-Software ist eine clevere und legale Wahl

Die Rechtslage in Deutschland und in der EU ist eindeutig: Der Handel mit OEM-Software und gebrauchten Software-Lizenzen ist legal – sofern die Voraussetzungen des Erschöpfungs­grundsatzes erfüllt sind. Käufer können damit erhebliche Beträge sparen, ohne rechtliche Risiken einzugehen.

Voraussetzung ist allerdings, dass Sie bei einem seriösen Händler kaufen, der Lizenztyp und Herkunft transparent ausweist.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Eine ausführliche Übersicht zu UsedSoft und der Rechtsprechung zur Software-Erschöpfung finden Sie in der Wikipedia-Übersicht zu Gebraucht­software mit umfangreichen Quellen­angaben zu den BGH- und EuGH-Urteilen.

Tags: OEM-Software, Gebrauchtsoftware, BGH-Urteil, UsedSoft, Erschöpfungsgrundsatz, Software-Lizenzen, § 69c UrhG, EuGH, legal Software kaufen

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