OEM-Software legal kaufen: Was das BGH-Urteil zu OEM- und Gebrauchtsoftware wirklich bedeutet – und worauf Sie als Käufer achten sollten.
Wer günstige Software-Lizenzen sucht, stößt schnell auf den Begriff „OEM-Lizenz“. Solche Lizenzen sind in Deutschland völlig legal – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Grundsatzurteilen bestätigt. Trotzdem hält sich hartnäckig der Mythos, der Kauf solcher Lizenzen sei rechtlich riskant. In diesem Beitrag erklären wir, was die Rechtsprechung wirklich sagt und worauf Sie beim Kauf achten sollten.
Was ist OEM-Software überhaupt?
OEM steht für „Original Equipment Manufacturer“ – ursprünglich bezeichnete der Begriff Software, die Hersteller wie Microsoft an PC-Produzenten lieferten, um sie vorinstalliert mit der Hardware auszuliefern. Solche OEM-Lizenzen sind meist deutlich günstiger als die regulären Voll- oder Retail-Versionen.
Der Funktionsumfang ist identisch. Der Unterschied liegt allein im Vertriebsweg und – manchmal – in eingeschränkten Service-Leistungen vom Hersteller.
Das BGH-Urteil: Warum OEM-Software einzeln verkauft werden darf
Lange Zeit versuchten Hersteller wie Microsoft, den eigenständigen Verkauf von OEM-Lizenzen ohne zugehörige Hardware zu unterbinden. Der Bundesgerichtshof hat dieser Praxis eine klare Absage erteilt.
In der Grundsatzentscheidung BGHZ 145, 7 stellte der BGH fest: Vertragliche Bestimmungen, die die Verkehrsfähigkeit eines Computerprogramms beeinträchtigen, sind unwirksam. Das bedeutet konkret: Sobald eine OEM-Software einmal mit Zustimmung des Rechtsinhabers innerhalb der EU oder des EWR in Verkehr gebracht wurde, ist der Hersteller-Wille zur Bindung an bestimmte Hardware rechtlich nicht mehr durchsetzbar.
Diese Linie hat der BGH in seinem Urteil vom 17.07.2013 (Az. I ZR 129/08, „UsedSoft II“) ausdrücklich bestätigt – im Anschluss an das richtungsweisende EuGH-Urteil C-128/11 vom 03.07.2012 in der Sache UsedSoft gegen Oracle.
Der Erschöpfungsgrundsatz – das Herzstück der Rechtsprechung
Die juristische Grundlage für den Handel mit OEM- und Gebrauchtsoftware ist der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz nach § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG:
Wurde eine Software-Kopie mit Zustimmung des Rechtsinhabers innerhalb der EU oder des EWR durch Verkauf in Verkehr gebracht, ist das Verbreitungsrecht erschöpft. Die Software darf danach legal weiterverkauft werden.
Wichtig: Der Erschöpfungsgrundsatz greift sowohl bei Software auf physischen Datenträgern als auch bei online heruntergeladener Software – das hat der EuGH ausdrücklich klargestellt. Der Zweiterwerber darf die Software vom Hersteller-Server erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf bereitgestellte Updates wie der Erstkäufer.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit der Erschöpfungsgrundsatz greift und ein Weiterverkauf legal ist, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
- Verkauf, nicht Vermietung: Die Software muss ursprünglich verkauft worden sein (zeitlich unbegrenzte Nutzung) – nicht vermietet, geleast oder als Abonnement vergeben.
- Erstverkauf in der EU/EWR: Das Inverkehrbringen muss mit Zustimmung des Rechtsinhabers innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt sein.
- Vorbesitzer muss Kopie löschen: Der Erstkäufer darf die Software nach dem Verkauf nicht weiter nutzen.
Realität für Käufer: Worauf sollten Sie achten?
Trotz klarer Rechtslage gibt es schwarze Schafe am Markt. Diese Punkte helfen Ihnen, einen seriösen Anbieter zu erkennen:
- Transparente Hinweise zum Lizenztyp: Ein vertrauenswürdiger Händler weist klar aus, ob es sich um eine OEM- oder Vollversion handelt.
- Sofortige digitale Lieferung: Lizenzschlüssel werden in der Regel binnen 1–24 Stunden per E-Mail bereitgestellt – inklusive Download-Quelle und Aktivierungsanleitung.
- Sitz und Impressum in Deutschland oder der EU: Bei Anbietern aus Drittländern ist die Herkunft der Lizenzen deutlich schwerer überprüfbar.
- Klare Hinweise zur Aktivierung: Vor allem bei Microsoft- oder Adobe-Produkten sollte der Händler erklären, wie der Aktivierungsprozess abläuft.
- Kein Lockangebot mit unrealistisch niedrigen Preisen: Wenn eine Lizenz zu 5 % des Neupreises angeboten wird, ist Vorsicht geboten – das ist meist ein Indiz für illegal vervielfältigte Keys aus Drittländern.
Häufige Mythen rund um OEM-Software
Mythos 1: „OEM-Software darf nur mit dem Original-PC verkauft werden.“
Falsch. Der BGH hat in BGHZ 145, 7 ausdrücklich entschieden, dass Vertragsklauseln, die OEM-Software an bestimmte Hardware binden, die Verkehrsfähigkeit unzulässig einschränken und damit unwirksam sind.
Mythos 2: „Online heruntergeladene Software unterliegt nicht der Erschöpfung.“
Falsch. Der EuGH hat im UsedSoft-Urteil (C-128/11, 2012) ausdrücklich klargestellt, dass der Erschöpfungsgrundsatz auch für online vertriebene Software gilt.
Mythos 3: „Bei OEM-Software bekommt man keine Updates.“
Falsch. Der Käufer hat Anspruch auf bereitgestellte Updates – sofern der Hersteller die Software offiziell weiterhin pflegt. Sicherheitsupdates für aktuelle Programmversionen sind dabei selbstverständlich.
Fazit: OEM-Software ist eine clevere und legale Wahl
Die Rechtslage in Deutschland und in der EU ist eindeutig: Der Handel mit OEM-Software und gebrauchten Software-Lizenzen ist legal – sofern die Voraussetzungen des Erschöpfungsgrundsatzes erfüllt sind. Käufer können damit erhebliche Beträge sparen, ohne rechtliche Risiken einzugehen.
Voraussetzung ist allerdings, dass Sie bei einem seriösen Händler kaufen, der Lizenztyp und Herkunft transparent ausweist.
👉 Bei Weeklydealz erhalten Sie ausschließlich legal erworbene Software-Lizenzen mit Sofort-Lieferung per E-Mail in 1–24 Stunden. Hier finden Sie eine Übersicht aller OEM-Lizenzen in unserem Shop.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Eine ausführliche Übersicht zu UsedSoft und der Rechtsprechung zur Software-Erschöpfung finden Sie in der Wikipedia-Übersicht zu Gebrauchtsoftware mit umfangreichen Quellenangaben zu den BGH- und EuGH-Urteilen.
Tags: OEM-Software, Gebrauchtsoftware, BGH-Urteil, UsedSoft, Erschöpfungsgrundsatz, Software-Lizenzen, § 69c UrhG, EuGH, legal Software kaufen

